Aufgrund der Bestimmungen des Bundes und der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss unser Gästehaus bis mindestens 31. Januar geschlossen bleiben. Buchungen in dieser Zeit sind hinfällig. Reservierungen für Frühling und Sommer nehmen wir unter Vorbehalt an.
Mail: st.pirmin(at)abtei-niederaltaich.de
Tel.: 09901 / 208-6 (am besten werktags 9-12 Uhr)
Bei uns steht die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste und MitarbeiterInnen an oberster Stelle. Wir haben ein Hygienekonzept für unser Gästehaus entwickelt, welches sich an den behördlichen Vorgaben orientiert. Eckpunkte hierbei sind wie folgt:
Sollten Sie in den letzten 14 Tagen vor Ihrer Anreise Kontakt zu COVID-19-Fällen gehabt haben oder am Anreisetag unter mit COVID-19 assoziierten Symptomen leiden (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, Atemwegssymptome jeder Schwere), dürfen wir Sie nach aktueller Rechtslage nicht beherbergen.
Laut staatlicher Vorgabe dürfen Beherbergungsbetriebe in Bayern ferner keine Gäste aufnehmen, die aus einem im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegebenen Landkreis, einer Gemeinde oder einem abgegrenzten Gemeindeteil innerhalb Deutschlands anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, bei denen aufgrund infektionsschutzrechtlicher Daten ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Ausgenommen sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das Robert Koch-Institut in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands gelten die Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung.